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Neuzulassungen

09.02.2024

Neu auf der Spezialitätenliste seit 01.01.2024: Ranivisio® (Ranibizumab-Biosimilar, BIOEQ AG).

 

09.01.2024
Eylea® 8mg (Aflibercept 8mg) Swissmedic-zugelassen

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01.09.2023
Doxocur® bei diabetischer Retinopathie

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31.07.2023
Byooviz ™, Ranibizumab-Biosimilar (SB11)

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06.04.2022
Luxturna® auch in der Spezialitätenliste

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28.07.2022
Aufnahme in Spezialitätenliste: Vabysmo® (Faricimab)
Zur Behandlung der neovaskulären AMD und des DME

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Eylea® 8mg bei nAMD und DME

Bayer (Schweiz) AG hat informiert, dass Eylea® 8 mg die Swissmedic-Zulassung erhalten hat, zur Behandlung der neovaskulären (feuchten) altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD) und des diabetischen Makulaödems (DME) in der Schweiz.1 Im Vergleich zu Eylea® 2 mg zeigte Eylea® 8 mg in der PULSAR-Studie (nAMD) eine schnellere, signifikant überlegene Flüssigkeitskontrolle. Die PHOTON-Studie erbrachte bei DME eine anhaltende Flüssigkeitskontrolle mit weniger Injektionen unter Eylea® 8 mg als unter Eylea® 2 mg.2,3 Bei verlängerten Behandlungsintervallen von bis zu 16 Wochen wurden unter 8 mg dauerhafte Visusverbesserungen mit weniger Injektionen erreicht, bei vergleichbarem Sicherheitsprofil wie der Therapiestandard Eylea® 2 mg (Aflibercept 2 mg).2,3

Zur Medienmitteilung von Bayer (Schweiz) AG, 09.01.2024

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Doxocur® bei diabetischer Retinopathie

Calciumdobesilat (Doxocur®) ist ein bewährtes Venentherapeutikum und gemäss Swissmedic-Zulassung bei Mikroangiopathie indiziert, einschliesslich der diabetischen Retinopathie. Das Produkt ist mit dieser Indikation auch auf der Spezialitätenliste aufgeführt. Im Rahmen des SOG-Kongresses 2023 stellten Schweizer Retina-Expertinnen und -Experten Wirkung, Evidenz und Kasuistiken vor.

Zu Swissmedicinfo

Byooviz™, Ranibizumab-Biosimilar (SB11)

Swissmedic liess mit Byooviz™ in der Schweiz das erste Ranibizumab-Biosimilar zu. Im Handel ist es seit Mai 2023 verfügbar (vertrieben durch Biogen) und wird auch auf der Spezialitätenliste geführt.

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Luxturna® auch in der Spezialitätenliste

Die Gentherapie Luxturna® mit dem Wirkstoff Voretigen Neparvovec wurde von Swissmedic im Februar 2020 zugelassen und folgte damit den Zulassungen durch die FDA für die USA im Dezember 2017 und durch die EMA für die Europäische Union im September 2018. Inzwischen ist Luxturna® auch in der Spezialitätenliste aufgenommen. 

Das Public Summary Swiss PAR der Swissmedic zu Luxturna findet sich hier.

Voretigen Neparvovec enthält als modifiziertes Virus eine Kopie des RPE65-Gens. Die Behandlung kommt in Frage bei Erwachsenen oder Kindern mit einer erblichen Netzhautdystrophie, bei welcher eine biallelische Mutation des RPE65-Gens vorliegt; Voraussetzung ist der Nachweis dieser Mutation mithilfe eines Gentests. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass noch ausreichend viele vitale Photorezeptoren vorliegen.

Die Behandlung, eine subretinale einmalige Einbringung mit prä- und postoperativem immunmodulatorischem Behandlungsplan, findet nur in hochspezialisierten Zentren (Universitätsaugenkliniken der Kategorie A1) statt, zunächst am Universitätsklinikum in Basel.  

Aufnahme in Spezialitätenliste: Vabysmo® (Faricimab)

Zur Behandlung der neovaskulären AMD und des DME

Juli 28, 2022

Nach Swissmedic-Zulassung erhält Faricimab (Vabysmo, Roche) für die Behandlung der exsudativen (feuchten) altersbezogenen Makuladegeneration (AMD) oder eines Visusverlustes durch ein diabetisches Makulaödem (DME) auch die Aufnahme in die Spezialitätenliste.

Es besteht eine Limitatio

VABYSMO darf ausschliesslich durch qualifizierte Ophthalmologen der A-, B- und C-Zentren/Kliniken (gemäss der Liste der Weiterbildungszentren der FMH [www.siwf-register.ch]) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) angewendet werden.

Ausnahmeregelung:

Die Ausbildungskliniken A, B und C sind berechtigt, mit niedergelassenen Ophthalmologen zu kooperieren, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten. Die Kooperation geschieht auf einvernehmlicher Basis zwischen beiden Partnern und gemäss folgenden Bedingungen:

a) Die Ausbildungsklinik führt die Erstuntersuchung oder die Bestätigung der Diagnose durch. Dies muss für die Krankenkassen belegt werden.

b) Bei Einigung auf die zugelassenen Indikationen (AMD, DME) darf auch der niedergelassene Arzt den Patienten weiterbehandeln.

Die gleichzeitige Behandlung beider Augen eines Patienten bedarf der Bewilligung des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

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